Prüftätigkeiten

Hauptuntersuchungen – HU nach § 29 StVZO

In gewissen Zeitabständen wird der Fahrzeughalter beim Blick auf das hintere Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw zum Beispiel müssen im Normalfall alle 2 Jahre zur HU.

Änderungsabnahmen - nach § 19 (3) StVZO

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt.

Oldtimer-Einstufung, H-Kennzeichen

Seit dem 10. Februar 2006 ist es «amtlich» und in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt: Seit dem 1. März 2007 gelten für die Wiederzulassung für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge neue Rahmenbedingungen. Ebenso wird die Begutachtung für die Anerkennung von Fahrzeugen als Oldtimer neu geregelt. Die Prüfingenieure der KÜS bieten diese bisher monopolisierten Tätigkeiten seit März 2007 an.

Untersuchung nach §§ 41, 42 BOKraft

Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.

GSP (Gassystem-Einbauprüfung)

Der Anteil der gasbetriebenen Kraftfahrzeuge am Gesamtbestand spielte bisher eine eher zu vernachlässigende Rolle. Aus den aktuellen Statistiken des KBA geht allerdings hervor, dass die Anzahl der Gasfahrzeuge stetig steigt. Der Grund für diese Entwicklung ist vor allem der reduzierte Mineralölsteuersatz für Erd- und Flüssiggas bis zum Jahr 2019.

GWP (wiederkehrende Gasprüfung)

An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.

Mängelkarte

Haben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten? Haben Sie eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen?

Gespannbescheinigungen

Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit ihrem Gespann 100 km/h schnell fahren? Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich.