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Ingenieurbüro Hunz
Waldkolonie 35
64404 Bickenbach
Tel.: 0171 – 362 15 33

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Begutachtung der Verkehrssicherheit nach § 5 FZV

Haben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten? Haben Sie eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen?

Wenn Sie eine sogenannte Mängelkarte von der Polizei bekommen haben, sollten Sie unverzüglich die darauf beschriebenen Mängel an Ihrem Fahrzeug beseitigen lassen. Die Abstellung dieser Mängel muss durch die Person/Institution bestätigt werden, die auf der Karte angekreuzt ist. Die Mängelkarte ist der zuständigen Polizeidienststelle in der angegebenen Frist zurückzusenden. Sollte dies nicht geschehen, gibt die Polizei eine Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle) weiter. Auf Grundlage des § 5 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wird die Zulassungsstelle einschreiten und eine Überprüfung oder Vorführung des Fahrzeugs anordnen – oder den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.

Das gleiche kann geschehen, wenn das Fahrzeug nach einem Unfallschaden nicht mehr verkehrssicher ist.

Sollten Sie zu solch einer Untersuchung durch die Zulassungsbehörde aufgefordert werden, sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Öffnungszeiten

Mo.-Do. 8.00 bis 12.30 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
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Tel.: (0 61 51) 60 19 70 – 0