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Untersuchungen nach
§§ 41, 42 BOKraft

Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.

Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen.

Dies bedeutet, dass grundsätzlich Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen.

Besondere Prüfpunkte bei der HU sind z. B.:

Öffnungszeiten

Mo.-Do. 8.00 bis 12.30 Uhr
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Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr
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Terminvereinbarung

Tel.: (0 61 51) 60 19 70 – 0